Zoll und Ordnungsamt kontrollierten Shisha-Cafés

Beanstandungen in allen Betrieben:  Die Kontrolleure waren am Montag (9. März) zwischen 19 und 23 Uhr in den Stadtteilen Hombruch, Hörde, Innenstadt-Ost, Innenstadt-West und in der Nordstadt unterwegs.

In einem weiteren gemeinsamen Einsatz des Hauptzollamtes Dortmund und der Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes Dortmund wurden in den Abendstunden des 9. März insgesamt sieben Kontrollen in Shisha-Cafés durchgeführt. Alle Lokale wurden wegen verschiedenster Verstöße beanstandet.

Seitens des Hauptzollamtes werden gegen fünf Betreiber Verfahren eingeleitet, da unversteuerter Tabak oder Anhaltspunkte für den Konsum von unversteuertem Tabak vorgefunden wurden.

Das Ordnungsamt stellte in allen Betrieben Verstöße gegen das nordrhein-westfälische Nichtraucherschutzgesetz fest, da verbotenerweise Wasserpfeifen-Tabak konsumiert wurde.

In einem Fall mangelte es an der notwendigen gaststättenrechtlichen Erlaubnis, so dass die Betriebsführung unverzüglich eingestellt wurde.

Neben der Einleitung von Bußgeldverfahren in allen Fällen werden gegen zwei Betreiber Zwangsgelder in jeweils vierstelliger Höhe festgesetzt. Ihnen droht darüber hinaus wegen der beharrlichen Verstöße die Untersagung der weiteren Gewerbeausübung.

Aufgrund der vorgefundenen Rechtsverstöße werden die Kontrollen intensiviert und in zeitlich kurzen Abständen fortgesetzt.