Der Verwaltungsvorstand hat sich mit einer Vorlage der Verwaltung zu den möglichen verkaufsoffenen Sonntagen 2017 befasst.
Darin wird die mit den Gewerkschaften, Kirchen, Stadtbezirken, der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund, dem Handelsverband NRW Westfalen-Münsterland e.V., dem City-Ring und dem Dienstleistungszentrum Wirtschaft abgestimmte Aufteilung der verkaufsoffenen Sonntage auf die gesetzlich limitierten elf Termine vorstellt:
12.03.2017 Brackel
02.04.2017 Hörde
07.05.2017 Aplerbeck, Eving
28.05.2017 Hombruch
18.06.2017 Hörde
03.09.2017 Aplerbeck, Hombruch, Mengede
01.10.2017 Eving, Hörde
05.11.2017 Innenstadt
12.11.2017 Hombruch, Lütgendortmund
03.12.2017 Innenstadt
10.12.2017 Brackel, Mengede
Die Vorgaben von Verfassung und Landesrecht an den besonderen Schutz der Sonn- und Feiertage finden aktuell ihren Niederschlag in zahlreichen gerichtlichen Entscheidungen.
Bevor die Termine letztlich per Verordnung freigegeben werden können, prüft die Verwaltung für jeden Einzelfall, ob Anlass und räumliche Ausdehnung der geplanten Sonntagsöffnung mit der aktuellen Rechtslage vereinbar sind.