Verdacht im Fall „B1-Blitzer“ ausgeräumt

Vor wenigen Monaten hatte es gegen einen städtischen Mitarbeiter den Verdacht gegeben, Messprotokolle der Geschwindigkeitsmessanlage am Standort B1 / Lübkestraße über einen längeren Zeitraum falsch beurkundet zu haben. Heute informierte die Staatsanwaltschaft Dortmund der Stadtverwaltung, dass die Ermittlungen abgeschlossen sind und das Verfahren gegen den betroffenen Mitarbeiter nach Paragraph 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt worden ist. Hierbei handelt es sich umgangssprachlich um einen Freispruch im Ermittlungsverfahren.

Unterstützung bei Ermittlungen
Die Stadtverwaltung hat die Staatsanwaltschaft bei ihrem Bemühen, den Sachverhalt aufzuklären, voll und ganz unterstützt und bereits zu Beginn der Ermittlungen die zur Geschwindigkeitsmessanlage gehörige „Lebensakte“ übergeben. Diese enthält unter anderem die regelmäßig wiederkehrenden Prüfbescheinigungen der zuständigen Eichdirektion, den Eichschein für den Messpunkt sowie Reparatur- und Wartungsrechnungen des Herstellers. Die Staatsanwaltschaft ermittelt als unabhängige Behörde immer in beide Richtungen, das bedeutet, sie prüft gleichermaßen, ob sich ein Anfangsverdacht bestätigt oder als nicht begründet auflöst.

Bestätigung durch das Eichamt
In diesem Fall führten die Ermittlungen zum Freispruch im Ermittlungsverfahren. Hintergrund der Ermittlungen war, dass an der Anlage an einer im Gerät befindlichen Abdeckplatte eines von vier Sicherungszeichen gefehlt hatte und ein Verdacht begründet worden war, dass hierdurch die Eichung des Gerätes formal erloschen wäre. Dem war aber nicht so. Die Eichmarke war beanstandungsfrei angebracht, so dass die Messungen auch weiterhin rechtlich einwandfrei erfolgten. Dies hatte, als das Fehlen des Sicherungszeichens 2017 aufgefallen war, die Herstellerfirma des Gerätes der Stadt bestätigt. Das zuständige Eichamt hat eine entsprechende Bestätigung während der Untersuchung den Ermittlungsbehörden ebenfalls abgegeben, so dass der zunächst bestehende Verdacht nunmehr endgültig ausgeräumt ist.