Satzungsbeschlüsse zur Dachbegrünung in den Innenstadtbezirken
Dachbegrünungen sollen in Dortmund aus Gründen des Naturschutzes, des Klimaschutzes, zur Reduzierung des Niederschlagswassers, zur Verbesserung der Stadtgestalt oder der Luftqualität Normalität werden. Daher werden in Dortmund zukünftig bei der Planung von neuen Baugebieten die Bebauungspläne für Flachdächer oder flachgeneigte Dächer eine Festsetzung zur Dachbegrünung enthalten. Bei der Überplanung von bestehenden Gebieten mit sogenannten Wärmeinseln werden die bereits existierenden Bebauungspläne […]