BSG-Urteil zur Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepaketes bringt 4,3 Mio. Euro nach Dortmund zurück
In seiner gestrigen Sitzung hat der 1. Senat des Bundessozialgerichtes/BSG den Bund verurteilt, den klagenden Ländern Gelder für Leistungen im Rahmen von Bildung und Teilhabe für 2012 nachzuzahlen. Für NRW geht es dabei um insgesamt 70 Mio. Euro; auf Dortmund entfallen 4,3 Mio. Euro. Sozialdezernentin Birgit Zoerner: „Ich freue mich über dieses Urteil, das die Rechtsposition der Kommunen bestätigt.“ Seit […]