Wenn der Frühling Einzug erhält, die Abende länger werden und die Nächte wärmer sind, dann ist die richtige Zeit, um die Grill-Saison zu eröffnen. Lassen Sie jedoch die notwendige Vorsicht walten! Deutschlandweit gibt es jährlich über 4.000 Grillunfälle, von denen rund 400 mit schweren oder schwersten Verbrennungen enden.
Schützen Sie sich, Ihre Angehörigen und Bekannten vor Unfällen! Zum sicheren Grillen hier zunächst einige Hinweise und Tipps der Feuerwehr Dortmund:
- Der Grill sollte im Freien stehen. Jede Überdachung über dem Grill hindert Wärme und Rauch am gefahrlosen Abziehen. In geschlossenen Räumen oder unter Dächern (z. B. auf dem Balkon) verwenden Sie bitte nur elektrische Grillgeräte, ansonsten droht eine Kohlenmonoxid-Vergiftung (weitere Informationen unter dem Sicherheitstipp „Kohlenmonoxid“).
- Stellen Sie den Grill auf eine ebene, ausreichend große Fläche. Halten Sie Abstand von brennbaren Materialien.
- Halten Sie einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher sowie Handschuhe bereit.
- Am Grill sollten keine Kleidungsstücke mit Kunststofffasern getragen werden. Diese schmelzen bei Annäherung an eine Wärmequelle und verursachen schwer heilende Verletzungen.
– Der Grill darf nicht zweckentfremdet werden (z. B. zum Heizen).
– Kleinkinder gehören nicht an den Grill! Ein Sicherheitsabstand muss unbedingt eingehalten werden. - Die Menge der Grillkohle muss der Größe des Grills entsprechen. Achten Sie darauf, dass keine Kohlenstücke herausfallen können.
- Das Anzünden der Kohle darf nur mit zugelassenen Grillanzündern erfolgen. Geeignete Mittel finden Sie im Fachhandel. Verwenden Sie auf keinen Fall Spiritus während des Grillens!
- Benutzen Sie zum Wenden des Grillgutes geeignete Gabeln oder Zangen. Denken Sie auch an eine Ablage für Ihr Grillbesteck.
- Verbrennen Sie keinen Müll oder Essensreste im Grill. Lassen Sie die Kohlen unter Aufsicht kalt werden. Entsorgen Sie erst völlig erkaltete Kohlen.
Wenn doch etwas schief gehen sollte, rufen Sie sofort die Feuerwehr über den Notruf 112 und leisten Sie Erste Hilfe.
- Brennende Kleidung mit Decken, Kleidungsstücken oder durch Wälzen auf dem Boden löschen
- Verletzten aus dem Gefahrenbereich entfernen
- Feuerwehr, Rettungsdienst und Notarzt alarmieren (Notruf: 112)
- Schwelende Kleidung mit Wasser löschen
- Kleidung entfernen, jedoch auf der Haut anklebende Kleidungsstücke dort belassen
- Sofortiges und anhaltendes Kühlen mit Wasser (12° – 18°C) bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes
Dortmund, eine grillfreundliche Stadt
Wer nicht die Möglichkeit hat, auf dem Balkon oder im Garten einen Grill zu benutzen, hat in unserer Stadt zahlreiche Möglichkeiten, das Grillgut zu garen, allerdings gilt es ein paar wenige Dinge zu beachten:
- Für den Fredenbaumpark besteht eine „Parkordnung“, in der folgendes geregelt ist: „Das Grillen ist außerhalb der zugelassenen und besonders gekennzeichneten Flächen nicht gestattet. Die Grillstationen sind im Geländeplan dargestellt und gekennzeichnet.“ Die drei Grillstationen sind bei Werkstatt Passgenau der Diakonie unter der Telefonnummer (0231) 4759249 kostenlos zu mieten.
- Für den Westfalenpark, Rombergpark und Zoo bestehen ebenfalls Parkordnungen, die das Grillen dort generell nicht gestatten.
- Im Westpark an der Rittershausstraße stehen drei Grillstationen zur freien Verfügung. Wer keine davon erwischt, darf seinen mitgebrachten Grill auch außerhalb der vorhandenen Stationen benutzen.
- Im Tremoniapark an der Haldenstraße stehen zwei Grillstationen zur freien Verfügung. Auch hier gilt: Wer keine davon nutzen kann, darf seinen mitgebrachten Grill auch außerhalb der vorhandenen Stationen benutzen.
- Im Stadtforst ist –verständlicherweise- offenes Feuer strengstens verboten, somit natürlich auch das Grillen.
- Müll jeglicher Art stellt immer ein besonderes Ärgernis dar, wenn er nicht ordentlich entsorgt wird. Deshalb an dieser Stelle der dringende Appell, nach dem Grillen nicht mehr benötigte Dinge, wie Verpackungen, Einwegteller und –bestecke, Plastikflaschen etc. entweder (soweit vorhanden) in den Müllbehältern vor Ort zu entsorgen, oder aber in der Mülltonne am eigenen Wohnort. Hinweis: Das Wegwerfen oder Liegenlassen von Müll stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Verwarngeld (ab 25 Euro) bestraft werden. Dieses Geld kann sicherlich sinnvoller angelegt werden.