Welche Möglichkeiten werden den Schülerinnen und Schülern mit mittlerem Schulabschluss an einem Berufskolleg geboten, um die Studierfähigkeit zu erlangen? Und das selbst dann, wenn sie keinen Qualifikationsvermerk haben?
Um diese Möglichkeiten vorzustellen und sich daraus ergebende Fragen zu beantworten, lädt das Robert-Bosch-Berufskolleg Schüler und Schülerinnen der Abschlussklassen der Dortmunder Schulen und deren Eltern am Samstag, 24. Januar, 10.30 Uhr, in den Raum 117 des Berufskollegs, Sckellstraße 5-7, zu einer Informationsveranstaltungen ein. In einem zweijährigen Bildungsgang der Höheren Technikschule (Elektrotechnik) kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden.
In den beiden dreijährigen Bildungsgängen Elektrotechnische/r Assistent/in mit Profilbildung Medizingerätetechnik und Informationstechnische/r Assistent/in kann die allgemeine Fachhochschulreife (FHR) und gleichzeitig ein Berufsabschluss nach Landesrecht erworben werden. Diese Abschlüsse wiederum berechtigen die Absolventen zum Besuch der einjährigen Fachoberschule FOS13, in der die Allgemeine Hochschulreife (AHR) erworben werden kann.
Im Beruflichen Gymnasium können Schüler und Schülerinnen mit Qualifikationsvermerk die Allgemeine Hochschulreife erwerben. Leistungskurse sind Mathematik und Elektrotechnik bzw. Technische Informatik. Gleichzeitig haben sie auch hier die Möglichkeit, einen Berufsabschluss nach Landesrecht zu erwerben.