In seiner gestrigen Sitzung hat der 1. Senat des Bundessozialgerichtes/BSG den Bund verurteilt, den klagenden Ländern Gelder für Leistungen im Rahmen von Bildung und Teilhabe für 2012 nachzuzahlen. Für NRW geht es dabei um insgesamt 70 Mio. Euro; auf Dortmund entfallen 4,3 Mio. Euro.
Sozialdezernentin Birgit Zoerner: „Ich freue mich über dieses Urteil, das die Rechtsposition der Kommunen bestätigt.“ Seit März 2011 stellt der Bund Mittel für Bildung und Teilhabe unter anderem Beihilfen für Klassenfahrten, Mittagessen und Lernförderung bereit.
Das Gesetz musste seinerzeit ohne jede Vorlaufszeit umgesetzt werden, was dazu führte, dass die Nachfrage seitens der leistungsberechtigten Familien erst nach und nach in Gang kam. Dieser Prozess erstreckte sich auch auf das Jahr 2012.
Für 2012 hatte der Bund 10,1 Mio. Euro an Dortmund überwiesen; 5,8 Mio. Euro wurden von den leistungsberechtigten Kindern und Jugendlichen in Anspruch genommen und der Rest von 4,3 Mio. Euro wurde für das nächste Jahr zurückgelegt.
Die Mittelweiterverteilung für das Bildungs- und Teilhabepaket erfolgt über die Länder an die Kommunen. Der Bund war der Ansicht, dass die nicht verbrauchten Mittel 2012 von den Ländern zurückzuzahlen seien. Die Kommunen waren in dem sich anbahnenden Rechtsstreit nicht klageberechtigt.
NRW, Brandenburg und Niedersachsen wehrten sich zwar mittels Klage dagegen, konnten aber nicht verhindern, dass der Bund den Geldhahn vorübergehend zudrehte, um seine vermeintlichen Außenstände zu verrechnen.
Dies führte im städtischen Haushalt zu einem Loch von 4,3 Euro, welches anderweitig gestopft werden musste. Oberbürgermeister Ullrich Sierau: „Ich bedanke mich bei der Landesregierung, dass sie in dieser für die Kommunen so wichtigen Frage engagiert Flagge gezeigt hat.“
Insgesamt sind in Dortmund zirka 30.000 Kinder und Jugendliche leistungsberechtigt. Etwa 90 Prozent davon nehmen die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes in Anspruch. Seit 2011 wurden über 300.000 Anträge gestellt.
Am häufigsten werden Klassenfahrten, Ausflüge und Mittagsverpflegung beantragt.