Die erforderliche Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg für den kommunalen Haushalt 2015 wurde der Stadt Dortmund heute zugesandt.
Stadtkämmerer Jörg Stüdemann freut sich über diese Bestätigung der Bezirksregierung für die Dortmunder Anstrengungen, einen genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen.
Die kommunale Handlungsfähigkeit der Stadt Dortmund bleibt auch für das Haushaltsjahr 2015 erhalten und die Stadt ist in der Lage, ihre Haushaltswirtschaft ohne Einschränkung selbst zu gestalten.
Insbesondere lobt der Regierungspräsident in seinem Anschreiben das vom Rat und Oberbürgermeister Ullrich Sierau gemeinsam beschlossene Memorandum „Die Stadt zuerst – Zukunftspakt zur Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“, welches ein Einsparvolumen von 60 Millionen Euro für die nächsten vier Jahre vorsieht. Es sollte also weiterhin Ansporn für die Verwaltung sein, den aktuellen Kurs beizubehalten und das strukturelle Defizit dieser Stadt dauerhaft zu vermeiden und an der ab 2019 angestrebten Entschuldung der Stadt festzuhalten.
Allerdings sind dafür nicht nur eigene Anstrengungen notwendig, auch vom Bund müssen die angekündigten Entlastungen baldmöglichst umgesetzt werden und weiterhin finanzielle Unterstützungen erfolgen.
Wie in den vorherigen Jahren ist die Genehmigung des Haushalts an Berichtspflichten geknüpft. So müssen in diesem Jahr im Juni und November Prognosen der Ergebnisrechnung der Bezirksregierung vorgelegt werden. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Umsetzung der Personal- und Organisationskonzepte und die Budgeteinhaltung im Bereich der sozialen Aufwendungen gelegt.
Für das Jahr 2015 beträgt der Jahresfehlbedarf rund 74 Millionen Euro, was einer Entnahme der allgemeinen Rücklage von 4,3 Prozent entspricht. „Die Haushaltssatzung kann nach der Veröffentlichung am 17. April in den Dortmunder Bekanntmachungen in Kraft treten“, freut sich Kämmerer Jörg Stüdemann.