Fahrverbote auf geltender Rechtsgrundlage möglich: Grenzwerte müssen schnellstmöglich eingehalten werden

Zur Einhaltung des Grenzwertes für Stickoxid (NOx) sind laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) Leipzig vom 27. Februar 2018 beschränkte Fahrverbote für bestimmte Dieselfahrzeuge in Städten rechtlich und tatsächlich nicht ausgeschlossen.

Auf Grundlage dieses Urteils ist davon auszugehen, dass die Bezirksregierung Arnsberg zusammen mit der Stadt Dortmund für die Brackeler Straße sowie die B1 (Rheinlanddamm und Westfalendamm) zwischen B236 und Schnettkerbrücke über Luftreinhaltepläne Maßnahmen ergreifen muss, um den Grenzwert für Stickoxid schnellstmöglich einzuhalten. Dazu sind laut Urteil Fahrverbote möglich, wenn sie die einzig geeigneten Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der NO-Grenzwerte darstellen. Fahrzeuge mit Euro 5 Norm sind nicht vor dem 1. September 2019 von möglichen Fahrverboten betroffen. Darüber hinaus sieht das BVerwG Möglichkeiten der Ausnahmen für Handwerker und bestimmte Anwohnergruppen vor.

Die Stadt Dortmund prüft alle Möglichkeiten, um flächendeckende Fahrverbote dennoch zu verhindern. Angesichts einer Verpflichtung zur schnellstmöglichen Einhaltung der NO-Grenzwerte erscheint dies jedoch schwierig.

Laut Gerichtsurteil sind Fahrverbote möglich. Foto: Pixabay
Laut Gerichtsurteil sind Fahrverbote möglich. Foto: Pixabay

Stadt engagiert sich seit Jahren in Luftreinhaltung
Die Stadt Dortmund ist bereits seit vielen Jahren in der Luftreinhaltung aktiv. Neben den Messstationen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) betreibt die Stadt Dortmund an 15 Stellen Messstellen zur Ermittlung der NO2-Belastung mittels Passivsammlern. Die Stickstoffdioxidwerte sind in den letzten Jahren leicht, jedoch kontinuierlich gesunken.

Förderung von Elektromobilität und Radverkehr
Die Stadt Dortmund hat sich bereits seit längerer Zeit auf den Weg gemacht, die Luftschadstoffbelastungen u.a. durch den Kfz-Verkehr zu reduzieren. Wichtige Schritte auf dem Weg sind bereits seit einigen Jahren die Förderung der Elektromobilität, des ÖPNV und des Radverkehrs.

Außerdem wurden zum Beispiel eine Umweltzone eingerichtet und Lkw-Durchfahrtsverbote verhängt sowie viele weitere Maßnahmen zur Reinhaltung der Luft umgesetzt, die bereits zur Verbesserung der Luftschadstoffsituation in Dortmund geführt haben. Die Verringerung derGeschwindigkeit auf der B1 führte zu einer Verstetigung des Verkehrs was durchaus auch zu einer Verringerung der Luftbelastung entlang der B1 geführt haben könnte.

Masterplan Mobilität und Fördermittel
2016 hat der Prozess zum neuen Masterplan Mobilität 2030 begonnen (vgl. www.masterplanmobilitaet.dortmund.de), dessen erste Stufe nun mit der Formulierung des Zielkonzeptes zum Abschluss gekommen ist. Er wird bereits mit zwei Teilkonzepten (TK Elektromobilität und TK Maßnahmen zur Luftreinhaltung) weitergeführt.

Parallel dazu hat die Stadt Dortmund den Wettbewerb um Fördergelder des Wirtschaftsministeriums NRW im Bereich Kommunaler.Klimaschutz, Sonderförderbereich Emissionsfreie Innenstadt gewonnen, um mit einem Maßnahmenbündel Anreize und Alternativen zu schaffen, die ein Dieselfahrverbot verhindern. Dafür hat das Land der Stadt Dortmund Fördermittel in Höhe von maximal 10,5 Millionen Euro in Aussicht gestellt.

Das Bundesverkehrsministerium hat als Sofortmaßnahme den von NO2-Überschreitungen betroffenen Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, sich die Erstellung von Masterplänen fördern zu lassen. Auch die Stadt Dortmund hat einen Förderantrag gestellt und einen Förderbescheid über 100 000 Euro erhalten.

Dieser Masterplan soll auf den bereits vorliegenden Zielen, Strategien und Umsetzungsideen aufsetzten, diese konkretisieren und dessen Wirkungen ermitteln. Ziel ist es, den Masterplan bis Ende Juli 2018 abzuschließen und auf Basis des Masterplans Förderanträge für konkrete Projekte zu stellen. Der Schwerpunkt wird hier voraussichtlich im Bereich der Digitalisierung und der Elektromobilität liegen.

Entscheidend für die Förderantragstellung wird aber sein, wie die angekündigten Förderrichtlinien des Bundes aussehen und wie hoch der Eigenanteil für die Kommunen sein wird.

Mit diesen Maßnahmen und Konzepten unternimmt die Stadt Dortmund vielfältige Anstrengungen, damit die Grenzwerte so schnell wie möglich eingehalten werden. Von der stetigen Erneuerung der Fahrzeugflotten ist zusätzlich zu erwarten, dass sie einen Beitrag dazu leistet, dass die Grenzwerte erreicht werden.